Wenn Jäger sich streiten…

Das Landgericht München II hat einen kuriosen Streit zwischen zwei Jägern zunächst einmal beigelegt. Dabei hatte ein Jäger aus Sindelsdorf einen Kollegen aus Grossweil auf Unterlassung verklagt. Während eines Jagdessens soll der Mann aushunting-164717_1280 Grossweil behauptet haben, dass wilde Kirrungen, die im Jagdgebiet auslägen, die Handschrift des Klägers tragen würden.

Das verärgerte den Sindelsdorfer so masslos, dass er Klage beim Amtsgericht Werdenfels erhob. Dieses wies die Klage ab. Der Mann ging in Berufung. Dort wird der Fall nun ein zweites Mal verhandelt. Die Vorsitzende Richterin konnte die beiden Parteien auf einen Vergleich einen. Demnach wird der Grossweiler nicht mehr behaupten, der Sindelsdorfer habe wilde Kirrungen ausgelegt. Im Gegenzug nimmt der Kläger seinen Antrag zurück. Zwei Wochen haben die Kontrahenten nun Bedenkzeit. Sollte der Vergleich am Ende doch noch platzen, muss weiter verhandelt werden.

Quelle: Merkur.de vom 5. Februar 2020